AGB


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AGB 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auf allessilber.de angebotenen Handelsgeschäfte und Dienstleistungen der Firma seaside, Inhaber B. Ruf, Postanschrift: seaside, B. Ruf, Am Seerhein 6, 78467 Konstanz, mit Verbrauchern, § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit der Auftragserteilung, spätestens mit Auftragsannahme unsererseits erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hiervon abweichende anderslautende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

2. Angebot

Unsere Ankaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Einlieferungen erfolgen mit vollständig ausgefülltem Einreichungsformular per Deutschland- und EU-weitem Postankauf, durch Buchen eines Tickets "Kostenlose Analyse Ihrer Edelmetallanlieferung", oder durch persönliche Anlieferung in D-78462 Konstanz. Bei allen Ankaufsgeschäften erklärt der Verkäufer, daß er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Weiter handelt der Verkäufer als rechtmässiger Eigentümer, er erklärt, daß die Ware weder verpfändet noch übereignet ist und aus keiner strafbaren Handlung stammt. Handelt der Verkäufer im Auftrag Dritter, so ist eine Vollmacht beizubringen.

3. Vertragsschluss

Wir kaufen Edelmetalle und -legierungen zu Recyclingzwecken. Münzen, Barren, Brillanten und hochwertige Einzelstücke auch zum Zwecke des Wiederverkaufs, sofern Handelsfähigkeit gegeben ist.

Basis für unseren Kauf sind unsere veröffentlichten Ankaufpreise, welche sämtliche Bearbeitungsgebühren bereits enthalten. Diese sind auf unserer Ankaufseite www.allessilber.de einsehbar, über unseren Preisrechner berechenbar und können ggf. auch vorab erfragt und bestätigt werden. Bei Material, für welches wegen individueller Bewertung keine Ankaufpreise veröffentlicht werden können, erhält der Verkäufer ein Ankaufangebot. Die Annahme dessen steht ihm frei.

Der Verkäufer hat folgende Möglichkeiten, sein Material einzureichen:
a) durch persönliche Abgabe in unserer Niederlassung.
b) zur Zeit, bedingt durch die Coronasituation, durch Buchen eines Tickets "Kostenlose Analyse Ihrer
Edelmetallanlieferung" auf der Seite "Ankauf in 78462 Konstanz" und anschliessende Abgabe in der Niederlassung.
c) bei Versandanlieferung über das aufgefülle Begleitschreiben auf der Seite "Ankauf Deutschlandweit / EU"

Die Anlieferung oder die Ankündigung dieser stellt noch kein verbindliches Ankaufgeschäft des Käufers dar, dieses wird erst nach Verwertbarkeitsprüfung durch die Bearbeitungsbestätigung des Käufers wirksam, siehe auch 3.1

Die Analyse und Wertermittung der Edelmetall-Einlieferungen des Verkäufers ist kostenlos, bei Gegenständen, wie unter 3.2 beschrieben, nach Aufwand kostenpflichtig, wobei diese Kosten bei Ankauf entfallen. Die Abrechnung erfolgt auf Gutschriftbasis. Das Angebot ist für beide Seiten insofern freibleibend, dass keine generelle Kaufverpflichtung der Käufers oder Nachlieferverpflichtung des Verkäufers bei Irrtum seinerseits bezgl. der Materialbeschaffenheit, Menge oder Gattung besteht.

Für einfache Schmucksteine oder sonstiges nicht ankaufbares Material kann keine Haftung für Beschädigung beim Entfernen oder Verlust durch Einschmelzen übernommen werden. Wir empfehlen, diese ggf. beim dafür qualifizierten Juwelier vorab ausfassen oder entfernen zu lassen.

3.1 Rechtsverbindliche Ankaufgeschäfte kommen zustande, indem wir dem Verkäufer bestätigen:
a) den Materialeingang mit den entsprechenden Gewichten.
b) das Analyseergebnis mit detailliertem Analyseprotokoll.
c) die Verwertbarkeit und Abrechnung auf Basis unserer veröffentlichten Ankaufpreise.
sowie bei Annahme eines Angebots, wie unter 3.2 beschrieben

3.2 Bei Gegenständen, welche individuell bewertet werden müssen und daher keine Ankaufpreise hierzu vorab veröffentlicht werden können, das sind:
a) lose Brillanten, welche den Qualitätskriterien entsprechen.
b) in Gold- oder Platinschmuck gefasste Brillanten, welche den Qualitätskriterien entsprechen.
c) in Gold- oder Platinschmuck gefasste Edelsteine, welche den Qualitätskriterien entsprechen.
d) Münzen in entsprechendem Zustand mit numismatischem Wert
erhält der Verkäufer ein Ankaufangebot, welches er annehmen oder ablehnen kann.

3.3 Keine rechtsverbindlichen Ankaufgeschäfte kommen zustande, wenn:
a) das Material aufgrund seiner Beschaffenheit nicht recycelt werden kann, oder Schadstoffe enthält, welche ein Recycling nach den gesetzlichen Vorgaben verhindern.  
b) es sich um unedles Metall handelt (Nichtedelmetalle, Modeschmuck, Gegenstände mit gefälschten Stempeln, usw.)
c) unwirtschaftlichkeit durch Mindermengen oder zu geringen Edelmetallanteil gegeben ist.
d) bei Ablehnung unseres Angebots durch den Verkäufer, wie unter 3.2 beschrieben
e) bei Aussetzung des Handels / Nichtverfügbarkeit von Preisfixing

Im Falle, dass kein Ankaufgeschäft zustande kommt, wird das eingelieferte nicht verwertbare (Teil-)Material bei uns zwei Wochen archiviert, soweit es keine Schadstoffe enhält.

Es steht dem Verkäufer frei, das Material innerhalb dieser Frist abzuholen oder zurückgesendet zu bekommen. Die Rücksendung erfolgt immer versichert zu den veröffentlichten Rücksendekosten, welche Vorkasse zu entrichten sind.
Entscheidet sich der Verkäufer, das nicht verwertbare Material zu überlassen, wird dies von uns kostenlos entsorgt, sofern dies innerhalb des regulären Gewerbemülls zulässig ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, Material, welches Sondermüll enthält oder unter gesetzliche Bestimmungen fällt, welche eine Entsorgung auf regulärem Weg verbieten, zurückzunehmen.
Lehnt der Verkäufer einen Verkauf von verwertbarem Material wie unter 3.2 beschrieben ab, ist dieser verpflichtet, die uns entstandenen Kosten für Analyse, Bearbeitung und Logistik fristgerecht zu bezahlen und das Material innerhalb der zwei Wochen Frist abzuholen. Tut er dies nicht, werden wir das Material verwerten und dem Verkäufer den Erlös daraus abzüglich unserer Kosten ausbezahlen.

3.4 Für Scheidgut, welches Quecksilber, Cadmium, radioaktive oder weitere giftige Stoffe nach der Schadstoff EU-Richtlinie RoHS, der Abfallverzeichnisverordnungen EAV, AVV enthält, sowie als gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftgesetzes oder anderer anzuwendender Verordnungen eingestuft ist, besteht ein Anlieferverbot.
Der Einlieferer haftet für gesundheitliche Schäden und deren Folgen, sowie Umweltschäden bei nicht, unzureichend oder falsch deklariertem Material. Er trägt die Kosten für Sonderbehandlung, Lagerung und Entsorgung, sowie bei dadurch gestörten Betriebsabläufen.

4. Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht für Verkäufer:
Nach BGB § 312d Abs.4 Nr. 6 besteht für den Verkäufer kein Widerrufsrecht, da der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

5. Preise

Die auf unseren Webseiten veröffentlichten, zweimal täglich aktualisierten börsenbezogenen Ankaufspreise für die entsprechenden Produkte sind Endpreise ohne Abzüge, alle Bearbeitungs- und Recyclingkosten sind darin enthalten.
Sollte es sich um heterogenes industrielles Recyclingmaterial handeln (enthält z. B. Aluminium, Eisen, Phosphor, Stahl, Zink, Zinn, usw.), welches nicht homogenisiert werden kann, oder das Material Verunreinigungen enthalten, welche gegebenenfalls eine zweite Schmelze mit Kupfer oder eine Naturalscheidung erforderlich machen, können Zusatzkosten entstehen.
Bei außergewöhlichen Marktsituationen, höherer Gewalt, Aussetzung des Handels, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen behalten wir uns vor, die Preise anzupassen oder den Handel vorübergehend einzustellen.

6. Abrechnung

Die Abrechnung der Einlieferung erfolgt auf Basis der veröffentlichten Ankaufpreise. Bei persönlich eingeliefertem sofort bestimmbaren Material (Barren, Münzen, punzierte Gegenstände, usw) erfolgt diese sofort, bei durch Postversand eingeliefertem Material innerhalb von ca. zwei Arbeitstagen nach Warenannahme. Bei Material, dessen Wert durch Schmelzanalyse oder Naturalscheidung ermittelt wird, sowie Rhodiumprodukten, erfolgt die Abrechnung zum veröffentlichten Ankaufspreis zum Zeitpunkt des vorliegenden Analyseergebnisses. Einwendungen wegen Fehlern in Abrechnungen sind in Textform innerhalb von 5 Arbeitstagen uns mitzuteilen.

7. Mindermengen

Wir behalten uns vor, bei Ankäufen unwirtschaftliche Mindermengen abzulehnen oder ggf. ein angepasstes Angebot zu erstellen. Gleiches gilt bei Scheidgut, sollte eine wirtschaftliche Verwertung nicht gegeben sein.

8. Steuern

Ankäufe erfolgen bei Privatkunden rein Netto, bei gewerblichen Kunden erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge Verfahren (Leistungsempfänger ist Schuldner der USt.).

9. Auszahlung

Der Ankaufspreis wird bei Postankauf durch Banküberweisung oder Zusenden eines Verrechnungsschecks innerhalb von zwei Arbeitstagen nach ermitteltem Ankaufswert zur Zahlung fällig. 

10. Versand

Der Versand von Einlieferungen an uns erfolgt auf Veranlassung des Verkäufers. Der Verkäufer trägt die Kosten der Anlieferung. Bei Versand von Einlieferungen an uns bei Deutschland- und EU-weitem Postankauf empfehlen wir, unsere freibleibenden Empfehlungen zum sicheren und versicherten Versand, veröffentlicht auf unserer Website zu beachten, damit die Sendung ausreichend versichert ist. Der Verkäufer ist für sachgemässe Verpackung und die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen verantwortlich. seaside haftet nicht für Schäden, welche durch unsachgemässen oder unversicherten Versand entstehen.

11. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

12. Widerruf unsererseits

Wir behalten uns vor Aufträge zu annullieren, wenn aufgrund Höherer Gewalt oder anderen technisch oder politisch begründeten Gegebenheiten oder Einschränkungen keine aktuellen Preise veröffentlicht werden können. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Handel von Edelmetallen an den Börsen ausgesetzt sein sollte.

13. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Wir bemühen uns, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus Vertragsbeziehungen einvernehmlich zu klären. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit. Die Erfüllung unserer Informationspflichten nach § 37 VSBG sichern wir Ihnen zu. 


14. Schlussnote

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.