Altgold-Barren: Goldbarren 999.9 oder 999, in beliebigem Zustand, ohne oder mit beschädigter OVP, mit Kratzern oder sonstigen Beschädigungen, nicht mehr handelbar, Schmelzware
Verfahren: Echtheitsprüfung, sämtliche Prüf- und Bearbeitungskosten sind bereits abgezogen.